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   BVerwG, 31.08.2016 - 4 B 36.16   

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BVerwG, 31.08.2016 - 4 B 36.16 (https://dejure.org/2016,30500)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.2016 - 4 B 36.16 (https://dejure.org/2016,30500)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 2016 - 4 B 36.16 (https://dejure.org/2016,30500)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung der Nichtfeststellung des Ergebnisses des Augenscheins eines im Urteil erwähnten Luftbildes zum Bebauungszusammenhang

  • rechtsportal.de

    BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; VwGO § 108 Abs. 2
    Geltendmachung der Nichtfeststellung des Ergebnisses des Augenscheins eines im Urteil erwähnten Luftbildes zum Bebauungszusammenhang

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2016 - 4 B 36.16
    Eine Gehörsrüge erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15).

    In Fällen, in denen ein Urteil in je selbständiger Weise mehrfach begründet ist, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht und gegeben ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 und vom 17. Dezember 2010 - 9 B 60.10 - BayVBl. 2011, 352 Rn. 3).

  • BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 45.15

    Planfeststellungsfiktion Flughafen Köln/Bonn; Lärmschutz; Verfahrensgrundsätze

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2016 - 4 B 36.16
    Dies gilt auch, wenn die Vorinstanz eine Klage sowohl als unzulässig als auch als unbegründet angesehen hat (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juli 1997 - 4 BN 11.97 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 22 S. 2 und vom 14. Juni 2016 - 4 B 45.15 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2016 - 4 B 36.16
    Dies gilt auch, wenn die Vorinstanz eine Klage sowohl als unzulässig als auch als unbegründet angesehen hat (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juli 1997 - 4 BN 11.97 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 22 S. 2 und vom 14. Juni 2016 - 4 B 45.15 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 06.08.2009 - 2 B 45.09

    Protokollierung der Zeugenaussagen; Protokollberichtigung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2016 - 4 B 36.16
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei Einhaltung einer nicht beachteten Vorschrift über die Protokollierung Umstände hervorgetreten wären, die zu anderen tatsächlichen Feststellungen oder zu einer anderen Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts hätten führen können (BVerwG, Beschluss vom 6. August 2009 - 2 B 45.09 - Buchholz 235 § 26 BDO Nr. 3 Rn. 4).
  • BVerwG, 17.12.2010 - 9 B 60.10

    Nichtzulassungsbeschwerde; Abweisung der Klage mit doppelter Begründung

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2016 - 4 B 36.16
    In Fällen, in denen ein Urteil in je selbständiger Weise mehrfach begründet ist, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht und gegeben ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 und vom 17. Dezember 2010 - 9 B 60.10 - BayVBl. 2011, 352 Rn. 3).
  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Eine Rüge der Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juni 2009 - 5 B 16.09 - juris Rn. 12, vom 14. Juni 2013 - 5 B 41.13 - juris Rn. 3 und vom 31. August 2016 - 4 B 36.16 - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 16.04.2019 - 4 B 54.18

    Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung von Vorfeldflächen auf dem

    Dass die zweite Begründung nicht die Zulässigkeit des Klageantrags, sondern dessen Begründetheit betrifft, ist unerheblich (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juli 1997 - 4 BN 11.97 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 22 S. 2, vom 14. Juni 2016 - 4 B 45.15 - juris Rn. 38 und vom 31. August 2016 - 4 B 36.16 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 21.08.2018 - 15 ZB 17.1890

    Zur Zumutbarkeit einer Geruchsbelastung durch den Neubau eines Schweinestalles in

    Selbst wenn - was hier dahingestellt bleiben kann - die Sachlage in der mündlichen Verhandlung es geboten hätte, der Klägerin Zeit einzuräumen, um auf womöglich neuen fachlichen Vortrag der Beklagtenseite angemessen reagieren zu können, erfordert eine Gehörsrüge regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch weiter vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs in der Sache geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 = juris Rn. 4; B.v. 31.8.2016 - 4 B 36.16 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 13.04.2018 - 15 ZB 17.342

    Keine Unzumutbarkeit wegen Einsichtnahme auf das Nachbargrundstück (hier:

    Selbst wenn die Entscheidungsgrundlagen nicht ordnungsgemäß in das Verfahren eingeführt worden sein sollten, erfordert eine Gehörsrüge regelmäßig die substanziierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 = juris Rn. 4; B.v. 31.8.2016 - 4 B 36.16 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 28.05.2020 - 15 ZB 19.1863

    Kein Anspruch auf Genehmigung für die Nutzungsänderung und den Umbau einer

    Darüber hinaus erfordert eine Gehörsrüge regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch weiter vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs in der Sache geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 = juris Rn. 4; B.v. 31.8.2016 - 4 B 36.16 - juris Rn. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2019 - 4 LA 83/18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Aufklärungsrüge - Rüge der Verletzung des

    Abgesehen davon erfordert eine Gehörsrüge regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was der Prozessbeteiligte bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (BVerwG, Beschluss vom 31. August 2016 - 4 B 36/16 -, juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2019 - 4 A 939/17

    Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.8.2016 - 4 B 36.16 -, juris, Rn. 3.
  • VG München, 28.06.2023 - M 19 S9 23.50444

    Nicht zur Wirkung gelangender Befangenheitsantrag gegen einen nur in Vertretung

    Eine Rüge der Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs (s. hierzu unter 2.: Entscheidungserheblichkeit) noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs erforderlich gewesen wäre (stRspr, vgl. etwa BVerwG, B.v. 4.6.2009 - 5 B 16.09 - juris Rn. 12, B.v. 14.6.2013 - 5 B 41.13 - juris Rn. 3 und B.v. 31.8.2016 - 4 B 36.16 - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).
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